Aufwärmen ist eine der wirksamsten Maßnahmen bei Kältearbeit. Ohne geplante Aufwärmpausen und einen richtig eingerichteten Aufwärmraum summiert sich die Kältebelastung — mit Folgen für Gesundheit und Sicherheit.

Aufwärmpausen richtig planen
Richtwerte nach DGUV-Regel 100-500
- Unter −25 °C: höchstens 2 Stunden ununterbrochen, danach mindestens 15 Minuten Aufwärmen außerhalb der Kälte.
- Gesamtarbeitszeit im Kältebereich: maximal 8 Stunden.
- Bei höheren, aber noch belastenden Temperaturen richten sich die Pausen nach der Gefährdungsbeurteilung.
Der Aufwärmraum
Ein guter Aufwärmraum liegt nah am Arbeitsplatz und ist auf rund +18 °C beheizt. Wichtig sind:
- Möglichkeit, Kleidung und Handschuhe zu trocknen und aufzuwärmen.
- Warme Getränke und Sitzgelegenheit.
- Ausreichend Platz für die Schichtstärke.
Wärme reduziert das Auskühlen
Aufwärmpausen bleiben Pflicht. Eine beheizte Weste als Kernschicht sorgt aber dafür, dass Beschäftigte zwischen den Pausen langsamer auskühlen und sich schneller wieder erholen — eine sinnvolle Ergänzung, kein Ersatz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke sowie die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Langsameres Auskühlen zwischen den Pausen — mit einer warmen Kernschicht. Risikofrei als Pilotprojekt testen.
Lösung ansehen →Häufige Fragen
Wie warm muss ein Aufwärmraum sein?
Als Richtwert gilt rund +18 °C, mit Möglichkeit zum Trocknen der Kleidung und warmen Getränken.
Wie oft sind Aufwärmpausen nötig?
In ausgesprochenen Kältebereichen unter −25 °C nach höchstens 2 Stunden mindestens 15 Minuten; sonst nach Gefährdungsbeurteilung.
