In der Getränke- und Brauereilogistik wird oft in gekühlten Lagern und an zugigen Verladerampen gearbeitet. Die Beschäftigten wechseln ständig zwischen kalt und warm — eine unterschätzte Belastung.

Wo die Kälte entsteht
Gekühlte Lager für Fassbier und Getränke, offene Tore und Zugluft an den Rampen sowie körperlich schwankende Tätigkeiten beim Kommissionieren lassen den Körper rasch auskühlen — vor allem Hände und Rumpf. Das mindert Griffkraft und Konzentration.
Regeln und Grenzwerte
- In ausgesprochenen Kältebereichen greifen die Aufwärmzeiten der DGUV-Regel 100-500.
- Die DIN 33403-5 gibt Grenzwerte für die Hauttemperatur vor (Hände und Finger nicht unter +12 °C).
- Bei statischer Arbeit unter 5 °C erfüllt geeignete Kleidung die Norm DIN EN 342.
Das Wichtigste in Kürze
- Warme, trockene Kleidung bereitstellen; Zugluft an Toren und Rampen begrenzen.
- Aufgabenrotation zwischen kalten und wärmeren Bereichen.
- Beheizter Pausenraum zum Aufwärmen.
Wärme als Kernschicht
Eine beheizte Weste hält den Rumpf zwischen den Pausen auf Temperatur und unterstützt die Durchblutung der Hände — besonders beim Kommissionieren und Verladen mit wechselnder Bewegung. Getragen unter der Arbeitsjacke, mit während der Schicht nachladbarem Akku.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke sowie die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Warme Kernschicht für Lager- und Verladeteams — risikofrei mit einem Pilotprojekt testen.
Lösung für Logistik & Lager ansehen →Häufige Fragen
Ab wann gelten Aufwärmpausen im Kühllager?
In ausgesprochenen Kältebereichen unter −25 °C gilt: höchstens 2 Stunden am Stück, danach mindestens 15 Minuten Aufwärmen; die Gesamtarbeitszeit im Kältebereich ist auf 8 Stunden begrenzt.
Wie schwer wiegt Zugluft an der Rampe?
Zugluft erhöht den Wärmeverlust deutlich. Das Begrenzen von Zugluft an Toren und Rampen ist eine der wirksamsten technischen Maßnahmen.
