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Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein? Mindesttemperaturen

Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein? Mindesttemperaturen

Für Wärme gibt es klare Zahlen — für Kälte auch. Die ASR A3.5 legt fest, wie warm ein Arbeitsraum mindestens sein muss. Die Werte hängen davon ab, wie schwer körperlich gearbeitet wird.

Die Mindesttemperaturen der ASR A3.5

ArbeitsschwereHaltungMindestwert
Leichte ArbeitSitzen+20 °C
Leichte ArbeitStehen/Gehen+19 °C
Mittlere ArbeitSitzen+19 °C
Mittlere ArbeitStehen/Gehen+17 °C
Schwere Arbeit+12 °C

Je schwerer die Arbeit, desto mehr Wärme erzeugt der Körper selbst — deshalb liegen die Mindestwerte dort niedriger. Zusätzlich gilt: In Pausen-, Bereitschafts-, Kantinen-, Sanitäts- und Erste-Hilfe-Räumen sind während der Nutzung mindestens +21 °C vorgesehen, in Waschräumen mit Duschen mindestens +24 °C.

Wichtig: im Kühlhaus gelten diese Werte nicht

Die ASR A3.5 gilt ausdrücklich nicht für Kühlräume, weil dort besondere klimatische Anforderungen bestehen — man kann diese Mindesttemperaturen dort schlicht nicht einhalten. Für solche Arbeitsplätze greifen stattdessen die DGUV-Regel 100-500 und die DIN 33403-5 mit eigenen Grenzwerten und Aufwärmzeiten.

Was passiert, wenn die Mindesttemperatur nicht erreicht wird?

Dann gilt die feste Rangfolge des TOP-Prinzips: zuerst technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), dann organisatorische (z. B. Aufwärmzeiten) und erst danach personenbezogene Maßnahmen wie geeignete, wärmende Kleidung.

Wo beheizte Kleidung hineinpasst

Beheizte Kleidung ist genau diese personenbezogene Maßnahme: Sie hält den Menschen warm, wo der Raum nicht wärmer werden kann oder darf — etwa in offenen Hallen, an Toren oder in gekühlten Bereichen. Sie ersetzt nicht die technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern ergänzt sie dort, wo diese an ihre Grenzen stoßen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemachte Text der ASR A3.5 in der jeweils geltenden Fassung.

Der Raum bleibt kalt, der Mensch nicht: Wärme für den Menschen, nicht für den Raum. Sehen Sie, wie Gløde gewerblich eingesetzt wird.

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Häufige Fragen

Wie warm muss ein Arbeitsraum mindestens sein?

Nach ASR A3.5 je nach Arbeitsschwere zwischen +12 °C (schwere Arbeit) und +20 °C (leichte sitzende Tätigkeit). Für Pausenräume gelten mindestens +21 °C.

Gibt es ein Recht auf „kältefrei“?

Nein. Ein gesetzliches „kältefrei“ gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber wirksame Maßnahmen ergreifen, damit die Mindesttemperaturen eingehalten oder die Beschäftigten anderweitig geschützt werden.

Gelten die ASR-Werte auch im Kühlhaus?

Nein. Für Kühlräume gilt die ASR A3.5 nicht; dort greifen die DGUV-Regel 100-500 und die DIN 33403-5.

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