Im Kühlhaus herrscht das ganze Jahr Winter. Wer dort arbeitet, braucht mehr als eine warme Jacke — es gelten konkrete Regeln zu Temperaturen, Aufwärmzeiten und Vorsorge. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten zusammen.
Wann ist es Kältearbeit?
Kältearbeit beginnt bereits unter etwa +15 °C (ab rund einer Stunde Exposition). Im Kühlhaus, Tiefkühllager und Frischeraum ist sie Dauerzustand — mit Temperaturen typischerweise zwischen -10 °C und -30 °C. Der Körper reagiert mit Minderdurchblutung der Extremitäten; Hände und Füße kühlen zuerst aus, die Beweglichkeit sinkt und das Unfallrisiko steigt.
Grenzwerte für den Körper (DIN 33403-5)
Die DIN 33403-5 beschreibt die ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen. Als Richtwerte gelten:
- Die mittlere Hauttemperatur soll nicht unter +30 °C sinken.
- An keiner Körperstelle — Kopf, Gesicht, Hände/Finger, Füße/Zehen — soll die Hauttemperatur unter +12 °C fallen.
- Die Körperkerntemperatur bleibt konstant bei rund 37 °C zu halten.
Aufwärmzeiten und Arbeitszeit (DGUV-Regel 100-500)
Die wichtigsten Zeiten
- Unter -25 °C: nicht länger als 2 Stunden ununterbrochen, danach mindestens 15 Minuten Aufwärmen außerhalb des Kältebereichs.
- Gesamtarbeitszeit im Kältebereich: höchstens 8 Stunden.
- Unter -45 °C: Aufenthalts- und Aufwärmzeiten sind durch die Berufsgenossenschaft und die zuständige Behörde festzulegen.
- Kälteanlagen dürfen nur unterwiesene Personen bedienen und warten; Fluchttüren und Notalarm sind erforderlich.
Praxishinweis: Viele Tiefkühlhäuser halten die Temperatur bewusst knapp über -25 °C, um die strengeren Pflichten unterhalb dieser Grenze zu vermeiden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten unter -25 °C ist die Pflichtvorsorge „Kältearbeiten“ (ehemals G 21) nach ArbMedVV vorgeschrieben. Werdende Mütter dürfen keine Kältearbeit verrichten; bereits unter -17 °C besteht ein Beschäftigungsverbot.
Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
- Technisch: Temperatur nicht niedriger als technologisch nötig, Einhausung von Laderampen, Warenschleusen, Aufwärmgeräte für die Hände.
- Organisatorisch: kurze Verweilzeiten, feste Aufwärmpausen, Rotation zwischen kalten und warmen Bereichen.
- Personenbezogen: Kälteschutzkleidung, gegebenenfalls zweiteilige Kälteschutzanzüge, Schutz für Kopf, Hände und Füße.
Wo beheizte Kleidung hineinpasst
Als warme Kernschicht unter der Kälteschutzkleidung hält eine beheizte Weste den Rumpf zwischen den Aufwärmpausen auf Temperatur — besonders bei Kommissionier- und Verladetätigkeiten mit wechselnder Bewegung. Sie ersetzt nicht die vorgeschriebenen Pausen, die Vorsorge oder die Kälteschutz-PSA, sondern ergänzt sie an der Stelle, an der Menschen sonst am schnellsten auskühlen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke sowie die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt.
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Wie lange darf man am Stück im Tiefkühllager arbeiten?
Unter -25 °C nicht länger als 2 Stunden ununterbrochen; danach ist mindestens eine 15-minütige Aufwärmpause außerhalb des Kältebereichs vorgeschrieben. Die Gesamtarbeitszeit im Kältebereich ist auf 8 Stunden begrenzt.
Ab wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht?
Bei Tätigkeiten unter -25 °C ist die Pflichtvorsorge „Kältearbeiten“ (ehemals G 21) vorgeschrieben.
Dürfen Schwangere im Kühlhaus arbeiten?
Nein. Für werdende Mütter besteht ein Beschäftigungsverbot für Kältearbeit; bereits unter -17 °C ist ein Einsatz unzulässig.
